BGB-Änderung betrifft Online-Buchungen

14.3.2012

Mit der aktuellen Gesetzesänderung des BGBs mit dem wohlfeilen dem Namen "Gesetz zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" wird eine allgemeingültige Anforderung an den Abschluss eines Vertrags per Internet gestellt.

Der finale Buchungsbutton muss die Zahlungsbereitschaft des Käufers reflektieren. Diese Anforderung ist nach der Gesetzesänderung nur erfüllt, wenn « diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. »

Diese Gesetzesänderung soll eigentlich vor unlauteren Abzockern im Netz schützen. Jedoch öffnet diese Änderung mal wieder den abmahnwilligen Anwälten die Tore auf lautere und zahlungskräftige Unternehmen zuzugreifen.

Also schnell mal in die eigene Buchungsstrecke schauen und ggf. den Text anpassen.
Bei Buchungsstrecken, die den Endpreis deutlich anzeigen, wird sicherlich auch eine Formulierung wie "buchen und bezahlen" konform sein.

In diesem Sinne:

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